Wer kranke Angehörige pflegt, kann bei der Krankenkasse Pflegegeld beantragen. Je nach dem Grad der Schwere der Krankheit können dies zwischen 316,00 und 901,00 Euro sein. Außerdem steht dem Pflgebedürftigen im Jahr ein Betrag in Höhe von 2.416,00 Euro für Leistungen der Verhinderungspflege zu.

Wenn die Pflegeperson in den Urlaub geht oder bei der Pflege aufgrund irgendwelcher Angelegheiten sowie Arztbesuch, Entlastung verthindert ist, kann dieser Betrag in Anspruch genommen werden.

 

Schwerbehindertenantrag abgelehnt ?

Pflegegeldantrag abgelehnt?

Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt ?

 

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Bürger-Beratung Ruhr (BBR)

Dr. Cordula Grüner
Tel.: 0172 - 274 17 8